Exchange Traded Funds (ETFs) haben sich als beliebte Anlageform etabliert, da sie Anlegern ermöglichen, kostengünstig und breit diversifiziert in verschiedene Märkte zu investieren. Allerdings unterliegen die erzielten Gewinne aus ETFs einer steuerlichen Belastung. Eine interessante Alternative stellt die Investition in ETFs über Versicherungsprodukte dar, da hier je nach Vertragsgestaltung erhebliche steuerliche Vorteile genutzt werden können.
Bei einer Direktanlage in thesaurierende ETFs, also solche, die Erträge automatisch reinvestieren, fallen während der gesamten Spardauer keine direkten Ausschüttungen an. Dennoch bedeutet dies nicht, dass Anleger bis zum Verkauf steuerlich völlig unbehelligt bleiben. In Deutschland gilt seit der Investmentsteuerreform 2018 die sogenannte Vorabpauschale.
Die Vorabpauschale ist eine fiktive Steuer auf angenommene Erträge, die jährlich berechnet und vom Broker direkt ans Finanzamt abgeführt wird. Die tatsächliche Steuerlast hängt vom Basiszins ab, den das Bundesfinanzministerium festlegt. Da dieser in den vergangenen Jahren oft sehr niedrig war, fiel die Vorabpauschale häufig kaum ins Gewicht oder lag sogar bei null.
Erst beim Verkauf der ETF-Anteile wird die finale Steuer auf den realisierten Gewinn fällig. Hierbei greift die Abgeltungsteuer von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Allerdings wird die bereits gezahlte Vorabpauschale auf diese Endbesteuerung angerechnet, sodass Doppelbesteuerung vermieden wird. Ein Beispiel:
Ein Anleger investiert 50.000 € in einen thesaurierenden ETF und hält ihn 20 Jahre lang.
Angenommen, der ETF erzielt eine jährliche Wertsteigerung von 6 %, dann beträgt der Depotwert am Ende etwa 160.000 €.
Der steuerpflichtige Gewinn beläuft sich auf 110.000 €, auf den die Abgeltungsteuer erhoben wird.
Je nach individueller Kirchensteuer kann die Steuerlast somit rund 27.500 € betragen.
Falls in den Jahren zuvor bereits geringe Vorabpauschalen gezahlt wurden, werden diese auf die Endbesteuerung angerechnet.
Im Gegensatz dazu bietet die Investition in ETFs über eine fondsgebundene Versicherung steuerliche Vorteile, insbesondere durch die Möglichkeit, die Steuerlast zu reduzieren oder in die Zukunft zu verschieben.
Wer ETFs nicht direkt kauft, sondern über eine fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherung investiert, kann mehrere steuerliche Vorteile nutzen. Während der Ansparphase werden die erzielten Erträge nicht unmittelbar besteuert. Das bedeutet, dass Zinsen und Dividenden ungehindert weiterinvestiert werden können, ohne dass der Steuerabzug die Rendite mindert. Erst bei der Auszahlung wird die Steuer fällig, was langfristig einen erheblichen Vorteil durch den Zinseszinseffekt bringen kann.
Zusätzlich gibt es eine steuerliche Begünstigung bei der Auszahlung: Wird die Versicherung erst nach Vollendung des 62. Lebensjahres ausgezahlt und hat der Vertrag mindestens zwölf Jahre bestanden, wird nur die Hälfte der erzielten Erträge mit dem individuellen Einkommensteuersatz versteuert. Das kann insbesondere für Anleger mit einem niedrigeren Steuersatz im Ruhestand von Vorteil sein. Hierzu erneut ein Beispiel:
Ein Anleger investiert über eine fondsgebundene Rentenversicherung 50.000 € in ETFs.
Nach 20 Jahren beträgt der Wert seiner Versicherungspolice 160.000 €, sodass er einen Gewinn von 110.000 € erzielt.
Würde er den ETF direkt halten, müsste er auf die Gewinne 25 % Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag zahlen, was einer Steuerlast von rund 28.000 € entspricht.
Durch die Versicherung wird jedoch nur die Hälfte der Gewinne mit seinem persönlichen Steuersatz besteuert. Bei einem Einkommensteuersatz von 20 % wären das nur 11.000 € an Steuern.
Dies zeigt, dass sich durch die Versicherungsstruktur ein erheblicher Steuerstundungs- und Sparvorteil ergibt.
Ein weiterer Vorteil fondsgebundener Versicherungen zeigt sich bei der Vermögensübertragung. Direkt gehaltene ETFs unterliegen bei einer Vererbung oder Schenkung der regulären Erbschaft- und Schenkungsteuer, wobei die Freibeträge je nach Verwandtschaftsgrad zwischen 20.000 € und 500.000 € liegen.
Bei fondsgebundenen Lebensversicherungen hingegen kann der Begünstigte als Versicherungsnehmer eingetragen werden. Dadurch kann das Kapital direkt an ihn fließen, oft mit deutlich reduzierter Steuerlast oder sogar steuerfrei innerhalb der geltenden Freibeträge. Besonders in der Nachfolgeplanung können solche Konstruktionen daher sinnvoll sein.
Trotz der genannten Vorteile sollten Anleger auch einige Nachteile beachten. Versicherungsprodukte haben in der Regel höhere Kosten als eine Direktanlage in ETFs, da Verwaltungsgebühren, Abschlusskosten und Versicherungskosten anfallen. Diese können die erzielte Rendite schmälern.
Auch die Flexibilität ist bei Versicherungsprodukten eingeschränkt. Während ETFs jederzeit verkauft werden können, sind Auszahlungen aus Versicherungsverträgen meist erst nach einer längeren Laufzeit sinnvoll. Eine vorzeitige Kündigung kann zu steuerlichen Nachteilen und finanziellen Verlusten führen.
Es ist daher wichtig, die individuellen Anlageziele, die persönliche Lebenssituation und die spezifischen Vertragsbedingungen genau zu prüfen. Eine Beratung durch einen unabhängigen Finanz- oder Steuerberater kann helfen, die optimale Entscheidung zu treffen.
Die Investition in ETFs über eine fondsgebundene Versicherung kann erhebliche steuerliche Vorteile bieten, insbesondere durch die Steuerstundung während der Ansparphase, die reduzierte Besteuerung bei Auszahlung und mögliche Erleichterungen bei der Vermögensübertragung. Dennoch sollten Anleger die höheren Kosten und die reduzierte Flexibilität solcher Produkte berücksichtigen. Wer langfristig plant und seinen Ruhestand oder seine Nachlassplanung optimieren möchte, kann durch die Kombination aus Versicherung und ETF eine attraktive Strategie zur Steueroptimierung nutzen.
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